Informationen zur Schufa

Vielen Menschen ist sie ein Dorn im Auge & andere sehen sie als Beschützer

Vor allem Verbrauchern ist die Schufa oft ein Dorn im Auge. Doch Unternehmen, Dienstleister, Kreditinstitute und andere Leistungserbringer sehen die Schufa als Sicherheitsmaßnahme und sind dankbar, dass es diese gibt. Über die Schufa ranken sich mittlerweile jedoch zahlreichen Mythen, Vorurteile und Behauptungen, die nicht selten unwahr und überflüssig sind.

Was macht die Schufa?

Die Schufa, auch Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung genannt, arbeitet als Wirtschaftsauskunftei. Der Sitz der Schufa findet sich in Wiesbaden. Hier ermittelt und verarbeitet die Schufa personenbezogene Daten, die sich jedoch ausschließlich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und Aktivitäten beziehen. Damit ist vor allem die Nutzung von Girokonten, Kreditkarten, Krediten, Verträgen oder Versandhandelskonten gemeint. Die Daten in der Schufa werden immer dann gespeichert, wenn eine Vertragslaufzeit beginnt und wenn diese endet. Vertragspartner der Schufa können die Daten der geführten Personen abfragen. Bei den Vertragspartnern handelt es sich beispielsweise um Banken, Versandhändler oder Mobilfunkbetreiber. Auf Basis der, von der Schufa, erhobenen Daten, können die Vertragspartner sich über bisherige Zahlungsverhalten eines Verbrauchers informieren.


Es lässt sich zwischen zwei verschiedenen Einträgen in der Schufa unterscheiden. So gibt es positive Schufaeintragungen und negative Schufaeintragungen. Mit positiven Eintragungen sind insbesondere Daten bei Beginn eines Vertrages oder auch bei Beendigung eines Vertrages gemeint. Negative Eintragungen hingegen geben an, dass ein Verbraucher eine Rechnung nicht gezahlt hat oder einem Vertrag nicht nachgekommen ist. Solch ein negativer Eintrag bleibt in der Regel mindestens drei Jahre in der Datenbank der Schufa bestehen.

Doch nicht nur die Datenbanken der Schufa sind für die Vertragspartner interessant, sondern auch die Ermittlung des sogenannten Score-Wertes. Der Score-Wert wird von der Schufa anhand der Eigenschaften eines Verbrauchers ermittelt. Mit diesem Score-Wert soll sich eine statistische Wahrscheinlichkeit bezüglich des Zahlungsverhaltens ermitteln lassen. Zur Ermittlung des Score-Wertes nutzt die Schufa das Alter, Geschlecht oder auch den Wohnort des Verbrauchers.

Bislang ranken sich einige Mythen um die Schufa, So zum Beispiel die Aussage, dass jede Schufaanfrage zu einer Verschlechterung des Scores führt. Des Weiteren prüft die Schufa auch nicht die Bonität eines Verbrauchers. Anstelle dessen gibt sie ausschließlich Informationen weiter, die das Zahlungsverhalten wiedergeben. Ebenso wenig weiß die Schufa, was Verbraucher verdienen oder wie hoch sich das Vermögen eines Verbrauchers beläuft.

Schufa für Unternehmen

Unternehmen, ganz gleich welche Größenordnung, können Partner der Schufa werden. Die Schufa bietet unterschiedliche Produkte an, mittels dessen die Partnerunternehmen mögliche Kunden, betreffend ihres Zahlungsverhaltens, überprüfen können. Neben einer einfachen Auskunft wird auch eine umfassende Auskunft über die Verbraucher angeboten. Zusätzlich existiert auch eine GwG Auskunftsmöglichkeit, welche derzeit pro Anfrage 6,50 Euro kostet oder 0,50 Euro, sofern im Voraus eine Bonitätsprüfung über die Schufa stattgefunden hat. Daneben werden von der Schufa noch einige Analyseprodukte und weitere Softwareprogramme angeboten. Besonders interessant stellt sich für Unternehmen die Schnittstelle zur Schufa dar. Dank dieser transparanten Überprüfungsmöglichkeiten können Unternehmen schnell und effizient ihre Kunden überprüfen, ohne auf die Mitarbeiter der Schufa angewiesen zu sein.

Die Schufa bietet Unternehmen eine Vielzahl an Vorteilen. Alleine die detaillierte Auskunft über Neukunden gestaltet sich als recht nützlich. Dank dieser Möglichkeiten können potenzielle Nichtzahler gefunden werden und dementsprechend Zahlungsausfälle vermieden werden. Ungeachtet dessen zeugt es von Seriosität, wenn ein Unternehmen Partner der Schufa ist.

Schufa für Verbraucher

Als Verbraucher besteht stets eine gewisse Scheu vor der Schufa. Nicht selten ist die Auskunftei ein plagendes Instrument der Wirtschaft, welches Onlinekäufe oder Vertragsabschlüsse, sowie Kreditaufnahmen verhindert. Dabei arbeitet die Schufa im Grunde sehr fair. So werden lediglich wahrheitsgemäße Fakten über einen Verbraucher eingetragen. Diese Eintragungen finden ausschließlich dann statt, wenn etwas bestellt wurde, ein Vertrag abgeschlossen wurde oder ein Kredit aufgenommen wurde. Dies alleine sagt jedoch noch nichts über die Zahlungsmoral eines Verbrauchers aus. Die wichtigsten Eintragungen finden erst dann statt, wenn eine Rechnung oder eine Rate nicht rechtzeitig oder gar nicht gezahlt wurde. Die Nichtzahlung führt zu einem Negativeintrag in der Schufa, was für den Verbraucher einschneidende Konsequenzen haben kann.

Jeder Negativeintrag in der Schufa zeugt für eine schlechte Zahlungsmoral. Versandhändler, Vertragsgeber oder Banken achten mit großer Sorgfalt auf die Zahlungsmoral ihrer Kunden und betrachten Negativeinträge in der Schufa als mögliche Gefahrenquelle für sich selber. Denn grundsätzlich lässt sich davon ausgehen, dass die Verbraucher, welche über Negativeinträge verfügen, erneute Zahlungsschwierigkeiten bekommen. Aus diesem Grund führen diese Einträge oft zu einer Versandverweigerung auf Rechnung oder Raten und zu einer Vertrags- oder Kreditablehnung. An dieser Stelle heißt es dann für den Verbraucher, die negativen Einträge so schnell wie möglich los werden.

Um negative Schufaeinträge löschen zu können, empfiehlt es sich, im Voraus eine persönliche Schufaauskunft zu beziehen, was einfach und unkompliziert über die Internetseiten der Schufa möglich ist. Je nach eigenen Bedürfnisse kann eine einfache Papierauskunft per Post angefordert werden, welche jedoch nur einmalig gültig ist, oder ein Onlinezugang, welcher dauerhaft gilt und stets die aktuellen Eintragungen anzeigt. Letzteres erfordert die Eingabe der Personalausweisnummer und ist mit einer kurzen Bearbeitungszeit verbunden.


Schufaeintrag löschen

Um negative Schufaeintragungen zu löschen, müssen allen nichtbezahlten Rechnungen, die über die Schufaauskunft angezeigt werden, gezahlt werden. Viele Verbraucher gehen noch immer davon aus, dass Unternehmen nach Zahlungseingang die Einträge in der Schufa löschen. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch selten der Fall. Wenn Unternehmen die Negativeinträge nicht von alleine löschen, haben die Verbraucher unterschiedliche Möglichkeiten, Zum Einen kann die Frist zur Löschung, welche derzeit drei Jahre beträgt, ausgestanden werden und zum anderen kann eine vorzeitige Löschung beantragt werden. Diese vorzeitige Löschung bedarf jedoch einige Voraussetzungen.

Laut Schufa darf die Forderung, die zu dem Negativeintrag geführt hat, nicht mehr als 1.000 Euro betragen um vorzeitig gelöscht zu werden. Des Weiteren muss die Forderung nach dem 1.01.2007 eingetragen wurden sein und innerhalb von einem Monat bezahlt werden. Auch die Bestätigung über die Zahlung, seitens des Gläubigers, muss innerhalb von einem Monat mitgeteilt werden. Eine weitere wichtige Voraussetzung zur vorzeitigen Löschung besagt, dass es sich nicht um eine titulierte Forderung, etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln darf. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine vorzeitige Löschung beantragt werden, Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt bleibt der Verbraucher weitere drei Jahre auf dem Negativeintrag sitzen, jedoch ist dieser dann mit dem Vermerk erledigt versehen.

Sofern eine vorzeitige Löschung möglich sein sollte kann diese über ein einfaches Anschreiben mit Bitte um Löschung beantragt werden. In diesem Anschreiben ist es wichtig alle Daten bezüglich des Negativeintrages und der eigenen Person genau und detailliert zu erwähnen.